Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ( § 30 SGB VIII ) ist eine individuelle ambulante Form der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche in der Altersspanne vom Grundschulalter bis zur Volljährigkeit. Sie richtet sich an junge Menschen, deren leibliche, geistige oder seelische Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet ist.

Sie hilft Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Familie leben, in Konflikt- und Notsituationen. Ebenso berät sie deren Eltern in Erziehungsfragen und stärkt deren Erziehungsfähigkeit.

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche, die in Ihren Familien leben, aber von dort nicht die angemessene oder ausreichende Unterstützung bekommen, um entwicklungs- oder sozialisationsbedingte Problemsituationen konstruktiv bewältigen zu können.

Hierzu zählen unter anderem die drohende Umschulung in die Sonderschule für Erziehungshilfe, starke Verhaltensauffälligkeiten, Beziehungsprobleme oder Konflikte in der Familie, Entwicklung zum Außenseiter, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Straffälligkeit, aber auch allgemeine, gravierende Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Anforderungen im täglichen Leben und Perspektivlosigkeit.

Ziele:

Durch den Einsatz dieser individuellen, intensiven sozialpädagogischen Hilfe sollen die Schwierigkeiten und Entwicklungshemmnisse, die als temporär und durch den Einsatz ambulanter Hilfen als korrigierbar eingeschätzt werden, aktiv bearbeitet werden. So werden etwa der Wechsel in ein Angebot der stationären Kinder- und Jugendhilfe vermieden und die Notwendigkeit zur Einbeziehung weiterer erzieherischer oder therapeutischer Maßnahmen abgeklärt.

Die Bewusstmachung von positiven Entwicklungen und die Wahrnehmung der Abnahme von Problemsituationen soll den Eltern und ihren Kindern dazu verhelfen, zukünftig Konfliktsituationen gemeinschaftlich und konstruktiv bewältigen zu können ohne dabei zwingend auf externe, ambulante Hilfen angewiesen zu sein.

Dauer:

Die Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsbeistandschaft ist eine Maßnahme, die in der Regel auf ein bis zwei Jahre angelegt ist.
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